Rechtsprechung
BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 55.79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht - Anspruch auf Berufung in ein Beamtenverhältnis - Dekompensation der pathogenen Persönlichkeitsstruktur infolge der Anforderungen des Schuldienstes
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.05.1979 - 228 III 75
- BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 55.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65
Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die …
Auszug aus BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 55.79
Hilfsweise habe das Berufungsgericht diesen Antrag als unbegründet erachtet und hierzu ausgeführt, daß wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 22.65 - (BVerwGE 28, 155 ff. [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]) nicht ein Anspruch auf Verwendung im Beamtenverhältnis, sondern nur ein Schadensersatzanspruch gegeben sein könne. - BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73
Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum …
Auszug aus BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 55.79
Hierzu trägt sie sinngemäß vor: Das Berufungsgericht habe den Hilfsantrag des Klägers als unzulässig abgewiesen mit der Begründung, daß dem mit diesem Antrag verfolgten Klagebegehren auf Schadensersatz wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht kein vor Klageerhebung an die Behörde gestellter Antrag vorausgegangen sei, dieser Antrag nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DVBl. 1978, 607] m.w.N.) aber eine nicht nachholbare Prozeßvoraussetzung sei. - BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 55.79
Hilfsweise habe das Berufungsgericht diesen Antrag als unbegründet erachtet und hierzu ausgeführt, daß wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 22.65 - (BVerwGE 28, 155 ff. [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]) nicht ein Anspruch auf Verwendung im Beamtenverhältnis, sondern nur ein Schadensersatzanspruch gegeben sein könne.